3 Allgemeiner Ablauf der Arbeit des Krebsregisters
Abbildung 1: Organisatorischer Aufbau des Krebsregisters
3.1 Vertrauensstelle
3.1.1 Dateneingang
Das Krebsregister greift zur Gewinnung der Information auf verschiedene
Meldewege und Meldequellen zurück. Das bedeutet im einzelnen:
A: Meldungen über Neuerkrankungen
B: Meldungen über Todesfälle
C: Meldungen über Wegzüge
A: Meldungen über Neuerkrankungen:
Wie dem obigen Schema zu entnehmen ist, erreichen die Meldungen über
Krebsneuerkrankungen das Register auf unterschiedlichen Wegen. Entsprechend
den Vorgaben des Gesetzgebers ist für die Meldung an das Register
ein Formblatt zu verwenden, welches im Anhang dieses Berichtes abgedruckt
ist. Grundlage der vorliegenden Lösung war, die bereits von den Ärzten
genutzte Dokumentation der Kassenärztlichen Vereinigungen in Rheinland-Pfalz
für die Nachsorge tumorfreier Patienten in die Krebsregisterdokumentation
ohne Mehraufwand einzubeziehen. Deshalb war es naheliegend und sinnvoll,
diese beiden Dokumentationsaufgaben so miteinander zu verzahnen, daß
die jeweiligen Belange des Datenschutzes gewahrt werden, unnötige
Doppeldokumentation vermieden wird und alle notwendigen Informationen aufgenommen
werden können. Alle Meldenden können diesen Meldebogen sowohl
für Meldungen allein an das Krebsregister, gleichzeitig an das Register
und die Nachsorge oder auch nur an die Nachsorge verwenden. Nach Eingabe
aller Angaben in eine Datenbank erfolgt die strikte Trennung der Daten
für die Nachsorge der Kassenärztlichen Vereinigungen bzw. das
Krebsregister. Während der nun abgeschlossenen Pilotphase erreichten
die Meldungen das Register nachdem das Einverständnis der betroffenen
Patienten zu dieser Meldung eingeholt wurden war, nach dem Inkrafttreten
das Landeskrebsregistergesetzes gilt das Melderecht mit Informationspflicht
(siehe 2.2.2).
Da die Pathologen in der Regel nicht über alle der erforderlichen
Merkmale Kenntnis haben können, wurde für sie eine verkürzte
Fassung des allgemeinen Meldebogens zur Verfügung gestellt, der ebenfalls
im Anhang wiedergegeben ist.
Ein weiterer Teil der Daten erreicht das Register über elektronische
Datenträger. Diese Möglichkeit wird bisher von den klinischen
Registern genutzt.
Die dargestellten Meldewege beinhalten, daß zu einer Tumorerkrankung
einer Person mehrere Meldungen das Register erreichen können. Diese
Mehrfachmeldungen zu einer Person und einer Erkrankung sind ausdrücklich
erwünscht, um einen hohen Vollständigkeitsgrad der Meldungen
sicherzustellen. Das angewandte Verfahren ermöglicht die richtige
Zuordnung, die Vollständigkeit und die Exaktheit der Daten wird durch
Mehrfachmeldungen unterschiedlicher Melder erhöht.
B: Meldungen über Todesfälle
Um zum einen die Daten des Krebsregisters zu vervollständigen und
zum anderen den Datenbestand auch auf dem aktuellen Stand zu halten, ist
es notwendig, Informationen aus den Todesbescheinigungen in die Betrachtung
einzubeziehen. Im Bundesgesetz ist festgelegt, daß die Informationen
des vertraulichen Teils der Todesbescheinigungen in der Vertrauensstelle
des Krebsregisters wie Meldungen zu bearbeiten sind. Über diese Bescheinigungen
erhält das Krebsregister Informationen über den Todeszeitpunkt
und die Todesursache bereits gemeldeter Personen und gleichzeitig Informationen
über Tumorerkrankungen, die bisher dem Register nicht bekannt waren.
Liegen in diesen Fällen keinerlei weitere Informationen vor, bleiben
die letztgenannten Fälle als DCO-Fälle (Death Certificate Only)
Bestandteil des Registers. Die Information über Begleitkrankheiten
zum Todeszeitpunkt läßt auch die Fälle erkennen, in denen
ein Patient nicht an, sondern mit der Tumorerkrankung verstirbt. Durch
die Einbeziehung der Todesbescheinigungen werden, nach dem Erreichen eines
ausreichenden Vollständigkeitsgrades, Überlebenszeiten für
die verschiedenen Tumorformen angegeben werden können.
Die Gesundheitsämter schicken eine Kopie des vertraulichen Teils
der Todesbescheinigungen an das Krebsregister. Alle Bescheinigungen, bei
denen eine Tumorerkrankung angegeben ist, werden in das Register aufgenommen.
Dank der guten Kooperation aller Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz
konnte dieser Meldeweg schrittweise ab dem 2. Halbjahr 1996 für das
Register erfolgreich und vollständig genutzt werden.
C. Meldungen über Wegzüge
Daten aus dem zentralen Einwohnermelderegister des Dateninformationszentrums
(DIZ) Rheinland-Pfalz werden zukünftig als weitere Informationsquelle
genutzt werden. Dadurch werden u. a. auch Angaben über dem Register
bereits gemeldete, aber außerhalb von Rheinland-Pfalz verstorbene
Patienten zu erhalten sein. Außerdem werden dem Register so auch
die Sterbedaten der Patienten bekannt, bei denen eine frühere Tumordiagnose
nicht auf der Todesbescheinigung angegeben war. Verzieht ein gemeldeter
Patient zu einem Wohnsitz außerhalb von Rheinland-Pfalz, erhält
das Register diese Information. Dieser Datenabgleich ist auf elektronischem
Weg vorgesehen und erfolgt auf der Basis einer faktischen Anonymisierung.
Es werden nur die Daten von im Register bereits gespeicherten Personen
vervollständigt.
3.1.2 Codierung
Um die Vergleichbarkeit und Einordnung aller Angaben zu gewährleisten,
werden alle medizinischen Angaben in bestimmten Klassifikationssystemen
angegeben. In den ersten dreieinhalb Jahren der Pilotphase wurden die Tumordiagnosen
nach der 9. Revision der Internationalen Klassifikation der Krankheiten
(ICD), die Tumorlokalisation nach der 3. Auflage des Tumorlokalisationsschlüssels
(entsprechend der ICD-O (1)) und die Tumorhistologie nach der ICD-O (1)
verschlüsselt. In Anbetracht der anstehenden Verwendung der jeweils
neueren Fassung dieser Klassifikationssysteme und einer 1996 fälligen
Neufassung der Datenbankversion wurde der gesamte bis dahin erfaßte
Datenbestand umgestellt. Seit Mitte 1996 werden alle Angaben in der neuesten
Version, d. h. ICD-10 bzw. ICD-O (2) codiert und gespeichert.
3.1.3 Erfassung
Erfassung der Neuerkrankungsmeldungen
In der Vertrauensstelle des Krebsregisters werden die Daten des gemeinsamen
Ersterhebungsbogens in einer Datenbank vollständig erfaßt. Nach
der später beschriebenen Überprüfung der Vollständigkeit
und Richtigkeit aller Daten erfolgt eine völlige Trennung der beiden,
unterschiedlichen Zwecken dienenden, Datenbestände. Eine Beschreibung
der technischen Realisierung des Datenbankschemas ist im Kapitel 5.1
zu finden.
Ein weiterer Teil der Meldungen erreicht das Register auf elektronischen
Datenträgern. Gegenwärtig verwendet die Mehrheit der klinischen
Register das Dokumentationssystem INMEDD, andere Häuser arbeiten mit
eigenen Systemen. Zur Übernahme der Daten wurden entsprechende Schnittstellen
entwickelt.
Erfassung der Todesbescheinigungen
Die Kopien der Todesbescheinigungen aller in Rheinland-Pfalz Verstorbenen
werden in der Vertrauensstelle wie Meldungen bearbeitet. Alle die, bei
denen eine Tumordiagnose in einer oder mehreren Rubriken der Bescheinigung
angegeben ist, werden in eine Datenbank aufgenommen. In der weiteren Bearbeitung
werden diese Daten in der Registerstelle mit den Meldungen über Neuerkrankungen
abgeglichen und gegebenenfalls zusammengeführt (siehe 3.2.2
und 3.2.3). Todesbescheinigungen ohne
Tumordiagnose werden umgehend vernichtet; diejenigen mit Tumordiagnose
sind nach der gesetzlich festgelegten Frist zu vernichten.
Meldungen aus dem zentralen Einwohnermelderegister
Die Meldungen über Wegzüge aus Rheinland-Pfalz und über
alle Verstorbenen werden nach dem Landeskrebsregistergesetz zukünftig
für die Aktualisierung genutzt werden können. Eine Realisierung
war wegen der noch nicht vorhandenen gesetzlichen Grundlage während
der Pilotphase nicht möglich. Vorgesehen ist der Eingang dieser Meldungen
auf Datenträgern, deren automatische Weiterverarbeitung dann wie eine
Meldung erfolgen wird.
3.1.4 Chiffrierung der personenbezogenen Daten
Der in Rheinland-Pfalz realisierte Aufbau des Registers mit Teilung in
eine Vertrauensstelle und eine Registerstelle verfolgt das Ziel, die Daten
der betroffenen Patienten personenbezogen melden zu können und trotzdem
das Recht auf informationelle Selbstbestimmung weitgehend zu wahren. Dieses
wird durch die Chiffrierung der sensiblen Daten erreicht. Die Chiffrierung
wird in der Vertrauensstelle des Krebsregisters durchgeführt, so daß
die Daten anschließend nur in dieser Form an die Registerstelle weitergegeben
und permanent gespeichert werden (siehe 5.3).
Im allgemeinen wird die spätere Forschung mit den anonymisierten Daten
arbeiten. Die für die Gewinnung derart nutzbarer Daten notwendige
Zusammenführung der Meldungen zu einer Person wird mit Hilfe von Kontrollnummern
(aus den Identitätsdaten durch Einwegverschlüsselung erzeugte
Zeichenketten, siehe 5.3)
realisiert. Diese Kontrollnummern dienen dann in der Registerstelle zum
Zusammenführen der Daten zu einer Person (Record Linkage).
3.1.5 Weitergabe der Daten an die Registerstelle und Löschen der Daten
in der Vertrauensstelle
Sind die Daten in der bisher beschriebenen Form bearbeitet, werden die
Meldungen nach einer weiteren Prüfung auf Vollständigkeit und
Richtigkeit (siehe 4.1)
an die Registerstelle auf elektronischem Weg übergeben. Hier werden
sowohl die Meldungen über Erkrankungen als auch die Todesmeldung einer
Person zugeordnet. Erfolgt nach dem Abschluß dieses Zuordnungsprozesses
aus der Registerstelle die Meldung über eine endgültige Speicherung
der anonymisierten Daten in der Datenbank der Registerstelle, werden in
der Vertrauensstelle alle Angaben gelöscht. Der Gesetzgeber hat einen
maximalen Zeitraum bis zur Löschung der Daten in der Vertrauensstelle
von drei Monaten nach dem Eingang der Meldung festgelegt.
Die Meldungen für die Nachsorge, deren Dokumentation anonym - nur
über eine Paßnummer identifiziert - erfolgt, werden in einem
parallelen Prozeß an die Nachsorgedatenbank weitergegeben und dann
von der Dokumentationsabteilung des Tumorzentrums weiterbearbeitet.
3.1.6 Vergütung der Meldungen
Um einen Ausgleich für die Dokumentationsarbeit der Meldenden zu schaffen,
werden für die Meldungen Vergütungen gezahlt. Da der Aufwand
für eine Meldung durchaus unterschiedlich ist, abhängig davon,
ob eine Dokumentation aus anderen Gründen durchgeführt wird und
die Angaben für das Krebsregister quasi als Nebenprodukt geliefert
werden können, oder ob die Dokumentation allein für das Register
erfolgt, sind die Vergütungssätze in zwei Gruppen geteilt. Meldungen,
die sowohl für die Nachsorge als auch für das Krebsregister erhoben
werden, werden mit 5,00 DM vergütet - die Kassenärztliche Vereinigung
zahlt eine weitere Vergütung für diese Arbeit. Für Meldungen,
die aus klinischen Registern weitergeben werden, beträgt der Vergütungssatz
ebenfalls 5,00 DM, da auch hier die Meldung an das Krebsregister quasi
ein Nebenprodukt einer durchzuführenden Dokumentation ist. Allein
für das Krebsregister ausgefüllte Meldebögen werden mit
10,00 DM vergütet.
3.2 Registerstelle
Abbildung 2: Ablaufschema Krebsregister
3.2.1 Dateneingang
Die Registerstelle erhält in regelmäßigen Abständen
(etwa alle zwei Wochen) die folgenden Daten aus neu eingegangenen Meldungen
und Todesbescheinigungen auf Datenträger aus der Vertrauensstelle:
Dazu kommen die in der Vertrauensstelle seit dem letzten Datenaustausch
korrigierten Datensätze.
In größeren Abständen erhält die Vertrauensstelle
Daten des zentralen Einwohnermelderegisters für Rheinland-Pfalz. Die
Identitätsdaten werden ebenso chiffriert wie die der Meldungen und
Totenscheine und dann an die Registerstelle übermittelt.
3.2.2 Datenabgleich
Die von der Vertrauensstelle erhaltenen Meldungen und Todesbescheinigungen
werden mit dem in der Registerstelle bereits vorhandenen Bestand abgeglichen.
Dieser Abgleich ist aus folgenden Gründen notwendig:
Für den Abgleich werden die Kontrollnummern sowie die Merkmale Geschlecht,
Wohnort (Gemeindekennziffer), Geburtsmonat und -jahr verwendet. Der Datenabgleich
(Record Linkage) wird mit Hilfe des Programms Automatch® durchgeführt.
3.2.3 Meldungszuordnung
Beim Datenabgleich werden vom Computer Gruppen von Meldungen erzeugt, die
möglicherweise zu derselben Person gehören. In der Nachbearbeitung
wird anhand der Informationen zur Person, aber auch der epidemiologischen
Daten entschieden, ob diese Meldungen einer oder verschiedenen Personen
zugeordnet werden können. Bei Zuordnung mehrerer Meldungen zu einer
Person ist im nächsten Schritt die Entscheidung zu treffen, ob es
sich um einen Tumor handelt, oder ob sich die Meldungen auf multiple Primärtumoren
beziehen. Diese Entscheidung beruht auf den Informationen, die zu dem Tumor
erhoben wurden, weshalb eine möglichst genaue Angabe der Tumorinformationen
absolut vordringlich ist. Dabei wird den Vorgaben der International Agency
for Research on Cancer (IARC) gefolgt (siehe Punkt 4
Qualitätssicherung). Als Ergebnis des Zuordnungsprozesses wird für
jede Person bzw. jede Tumorerkrankung ein "Best-of" Datensatz ermittelt,
der die nach dem aktuellen Kenntnisstand genauesten Informationen enthält.
Zur Illustration folgen nun einige Beispiele, wie die Zuordnung vonstatten
geht:
| Epidemiologische Daten |
Meldung 1 |
Meldung 2 |
"Best-of" |
| Diagnose nach ICD-10 |
C34.9 |
C34.1 |
C34.1 |
| Lokalisation nach ICD-O-2 |
C34.9 |
C34.1 |
C34.1 |
| Histologie |
8070.3 |
8071.3 |
8071.3 |
| Diagnosedatum |
4 / 1995 |
2 / 1995 |
2 / 1995 |
| Diagnosesicherung |
histologisch |
histologisch |
histologisch |
| Seite |
links |
links |
links |
| Grading |
G2 (mäßig) |
G3 (schlecht) |
G3 (schlecht) |
| TNM |
T9N9M9 |
T2N1M0 |
T2N1M0 |
| Tumorausbreitung |
regionär |
regionär |
regionär |
| Wievielter Tumor |
1 |
1 |
1 |
|
|
|
|
| Meldungsdatum |
8 / 1995 |
3 / 1995 |
|
| Meldung von wem |
Internist (Praxis) |
Internist (Krankenhaus) |
|
Beispiel 1: Es werden beide Meldungen zusammengeführt und die "beste"
Information aus den beiden Meldungen ermittelt:
| Diagnose nach ICD-10 |
C64 |
C68.8 |
| Lokalisation nach ICD-O-2 |
C64.93 |
C68.8 |
| Histologie |
8312.3 |
8120.3 |
| Diagnosedatum |
11 / 1992 |
1 / 1993 |
| Diagnosesicherung |
histologisch |
histologisch |
| Seite |
links |
nicht zutreffend |
| Grading |
G2 (mäßig) |
G2 (mäßig) |
| TNM |
T2N9M0 |
T8N8M8 |
| Tumorausbreitung |
ohne Angabe |
ohne Angabe |
| Wievielter Tumor |
1 |
2 |
|
|
|
| Meldungsdatum |
1 / 1994 |
1 / 1994 |
| Meldung von wem |
Urologie (Klinik) |
Urologie (Klinik) |
Beispiel 2: Es handelt es sich um zwei unterschiedliche Tumoren, wobei
v. a. die Histologie entscheidend ist.
| Epidemiologische Daten |
Meldung 1 |
Meldung 2 |
| Diagnose nach ICD-10 |
C13.9 |
C32.9 |
| Lokalisation nach ICD-O-2 |
C13.9 |
C32.9 |
| Histologie |
8070.3 |
8070.3 |
| Diagnosedatum |
4 / 1996 |
6 / 1996 |
| Diagnosesicherung |
histologisch |
histologisch |
| Seite |
nicht zutreffend |
nicht zutreffend |
| Grading |
G 2 |
G 2 |
| TNM |
T4N2BM0 |
T9N9M9 |
| Tumorausbreitung |
regionär |
ohne Angabe |
| Wievielter Tumor |
1 |
1 |
|
|
|
| Meldungsdatum |
6 / 1996 |
7 / 1996 |
| Meldung von wem |
HNO (Klinik) |
HNO (Praxis) |
Beispiel 3: Hier ist die Entscheidung nicht eindeutig. Daher wird bei
dem meldenden HNO-Arzt zurückgefragt.
Aus diesen Beispielen wird deutlich, wie wichtig eine möglichste
genaue und vollständige Meldung an das Krebsregister ist, um Rückfragen
zu vermeiden und um klare Zuordnungen treffen zu können.
Der Prozeß der Zuordnung und die "Best-of" Generierung wird zur
Zeit mit den anderen bundesdeutschen Krebsregistern abgestimmt, um ein
einheitliches Vorgehen zu erreichen (siehe Punkt 4.3
Qualitätssicherung).
3.2.4 Langfristige Speicherung
Die Daten werden dann permanent in der Datenbank der Registerstelle gespeichert.
Dabei werden die Kontrollnummern als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme
en bloc ein weiteres Mal verschlüsselt.
3.2.5 Auswertung
Die Daten liegen zur Auswertung in der Registerstelle vor. Die Auswertungen
können meldungsbezogen, tumorbezogen und personenbezogen erfolgen.
Die Auswertungen anderer bundesdeutscher Krebsregister (Hamburg, Saarland)
haben u.a. zum Inhalt:
-
jährliche absolute Fallzahlen nach Geschlecht und Lokalisation
-
jährliche rohe und standardisierte Inzidenzraten
-
Entwicklung der Inzidenz nach Geschlecht und Lokalisation über die
Zeit
-
jährliche Sterbefälle nach Geschlecht und Lokalisation
-
jährliche rohe und standardisierte Mortalitätsraten
-
Entwicklung der Mortalität nach Geschlecht und Lokalisation über
die Zeit
-
Verhältnis der Sterbefälle zu den Neuerkrankungen
-
Übersichtstabellen der häufigsten Lokalisationen bei Männern
und Frauen
Da in nächster Zeit auch andere Landeskrebsregister mit der Berichterstattung
beginnen werden, gibt es im Rahmen der "Arbeitsgemeinschaft bevölkerungsbezogener
Krebsregister in Deutschland" eine Arbeitsgruppe, die sich damit beschäftigt,
Standards für die Berichterstattung zu entwickeln. An diese Basisberichterstattung
soll jedes Landeskrebsregister gebunden sein. Darüber hinaus kann
aber auf länderspezifische Fragestellungen eingegangen werden.
3.3 Kommunikation zwischen Registerstelle
und Vertrauensstelle
3.3.1 Rückfragen
Wenn bei der Nachbearbeitung der im Meldungsabgleich befindlichen Daten
Fragen auftreten, werden diese an die Vertrauensstelle weitergeleitet.
Falls eine Klärung in der Vertrauensstelle nicht möglich ist,
kann diese wiederum bei dem oder der Meldenden zurückfragen. Dies
ist vor allem in den Fällen zu erwarten, in denen die Frage sich auf
eine Meldung bezieht, die schon länger als 3 Monate zurückliegt,
und die damit in der Vertrauensstelle bereits gelöscht ist.
3.3.2 Löschen der Meldungen in der Vertrauensstelle nach Einordnung
in der Registerstelle
Wenn die eindeutige Zuordnung der Meldungen erfolgte, wird der Vertrauensstelle
auf Datenträger eine Aufstellung der Meldungen übergeben, die
in der Datenbank der Registerstelle eingeordnet werden konnten. Diese Meldungen
werden aus der Datenbank der Vertrauensstelle entfernt. Meldungen, deren
Zuordnung Probleme bereitet haben, können korrigiert werden und werden
beim nächsten Datenaustausch erneut an die Registerstelle übergeben,
wo die ältere Version überschrieben wird.
3.3.3 Protokolltabelle
In der Vertrauensstelle wird die Weitergabe der Daten protokolliert. Die
Vertrauensstelle kann diese Information für organisatorische Auswertungen
nutzen und beispielsweise feststellen, ob bestimmte Abteilungen oder Kliniken
längere Zeit nicht gemeldet haben. Außerdem kann so die Vollständigkeit
der Daten in der Registerstelle überprüft werden.
Webmaster: seebauer@mail.uni-mainz.de
(08.02.98)